Was ist so neu am neuen Pflegegesetz?
08.01.2008 | Topstory, Soziales/Gesundheit, SeniorInnen
So wie bisher, werden sich Menschen mit kleinen Pensionen auch künftig die Pflege in den eigenen vier Wänden nicht leisten können. Die durchschnittliche ASVG-Pension von Frauen in Österreich beträgt 768 Euro (41 Prozent weniger als bei Männern mit 1.298 Euro ), die kostengünstigste Pflege kommt aber auf mindestens 1. 700 Euro und der Pflegezuschuss der Stufe drei beträgt bloß 632 Euro (Pflegestufe 4 mehr als 160 Std/Monat), das kann sich also nicht ausgehen. Menschen mit den Durchschnittspensionen werden somit weiterhin – ob sie wollen oder nicht – am Ende ihres Lebens in den Pflegeheimen der Stadt landen.
Als Pflegeombudsman Vogt forderte endlich die überdimensionierten Pflegekasernen zu schließen, wurde er gefeuert und Frau Mag. Brauner präsentierte Pläne zur weiteren Errichtung von Bettenburgen – sie nannte es „kleinere, wohnortnahe Pflegeeinrichtungen“ - eine davon in der Leopoldstadt mit 308 Betten (Engerthstraße 154 Betriebsaufnahme Mitte 2009). Einziehen werden hier die Menschen mit den kleinen Pensionen, auch wenn die sich davor fürchten und sich nichts sehnlicher wünschen, als in den eigenen vier Wänden bleiben zu können.
Sicher ist die bedürfnisgerechte Pflege zu Hause eine zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft und sie kostet auch etwas. Sie kostet zu viel, wird argumentiert. Wie viel darf denn dem drittreichsten Land Europas die Pflege ihrer älteren Generation kosten? Das Geld ist jedenfalls vorhanden, es müsste aber anders verteilt werden.
Die Grünen weisen die Regierenden seit vielen Jahren darauf hin, das in der SeniorInnenpolitik dringender Handlungsbedarf besteht. Hat der abgewählte Kanzler den ÖsterreicherInnen noch verkündet, dass es keinen Pflegenotstand gibt – während er seine Schwiegermutter um wohlfeile zwei Euro Stundenlohn pflegen ließ - behauptet der neue Kanzler, dass Österreich heute das Land ist „welches das Allermeiste in die Pflege der Menschen investiert, soviel wie in keinem anderen Land der Welt“. Tatsache ist, dass sich die skandinavischen Länder die Pflege und Betreuung alter Menschen durchschnittlich 3% ihres BIP kosten lassen, Österreich wendet läppische 0,7 % des BiP dafür auf! Hier wäre mit einer Angleichung an den europäischen Standard die Pflege zu Hause für alle die sich das wünschen, gesichert.
Die Grünen setzen sich dafür ein, diesen Wunsch auch für die Menschen mit den kleinen Pensionen Realität werden zu lassen. Pflege darf keine Sache des Geldes sein, alle pflegebedürftigen Menschen haben Anspruch auf Unterstützung und Pflege – auch in den eigenen vier Wänden - unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation.
Was erwartet Sie im Pflegeheim
Wenn Sie mit Ihrem Pflegegeld, Ihrer Pension oder sonstigen Einkommen die gesamten Heimkosten bezahlen können, ändert sich für Sie nichts. Bei AusgleichszulagenbezieherInnen reichen Pension und Pflegegeld gemeinsam nicht aus, um die Heimkosten abzudecken.
Die Pflegeentgelte in den Geriatriezentren der Stadt Wien betragen € 79,94 pro Tag. Grundsätzlich muss die pflegebedürftige Person selbst für die Kosten der Pflege und des Aufenthaltes aufkommen, sofern sie über entsprechendes Pflegegeld, Einkommen oder Vermögen verfügt.
Kostenbeitrag
Falls Pflegegeld, Einkommen und verwertbares Vermögen, wie Sparguthaben und Liegenschaften, nicht ausreichen, hat die pflegebedürftige Person nur einen Teilbetrag zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag setzt sich zusammen aus 80 Prozent des Nettoeinkommens inklusive des anteiligen Pflegegeldes und des Vermögens.
Freibetrag
Als Freibetrag bleibt Ihnen jedenfalls zur Verfügung:
- 20 Prozent des Nettoeinkommens
- der 13. und 14. Monatsbezug und
- 0 Prozent der Pflegegeldstufe 3
Von Ihrem Vermögen, das auch zur Kostendeckung herangezogen werden kann, verbleibt jedenfalls ein Betrag von € 3.000,- zu Ihrer Verfügung.
(Quelle: Fonds soziales Wien)
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