Fußweg Weisergründe - Donaukanal
28.10.2008 | Verkehr/Bezirksentwicklung, Anträge, Karmeliterviertel
Die Bezirksvertretung Leopoldstadt fordert den Magistrat der Stadt Wien auf, dafür zu sorgen, dass der im Flächenwidmungsplan gewidmete öffentliche Durchgang von den Weisergründen zum Donaukanal ehebaldigst Realität wird.
Zwischen der Rembrandtstraße/Höhe Krafftgasse bzw. Oberen Augartenstraße über das Gelände der Wohnhausanlage Weisergründe und dem Grundstück Obere Donaustraße 23-27 bzw. dem Grundstück der Wienstrom in der Oberen Augartenstraße sieht der Flächenwidmungsplan Nr. 6310 einen mindestens 3 m breiten öffentlichen Durchgang in Richtung Donaukanal vor. Die Errichtung dieses Fußwegs würde vielen Menschen lange Umwege auf dem Weg zur U4-Station Rossauer Lände ersparen und wäre damit ein wichtiger Lückenschluss im Fußwegenetz der Leopoldstadt. Die 1.500 Mitarbeiter der Mobilkom würden auf kurzem Weg zu einem Nahversorgungsgeschäft (ADEG, Rembrandtstraße 29) kommen, was wiederum den Standort des Geschäftes stärken würde. Mit einem Wort, es würden viele Menschen davon profitieren.
Nach unseren Informationen scheitert die Errichtung des Fußwegs daran, dass die Grundstückseigentümerin des Mobilkom-Grundstücks, die Firma Deka Immobilien Investment Gmbh mit Sitz in Frankfurt/Main dagegen Einspruch erhoben hat. Rechtlich gesehen ist es aber mehr als zweifelhaft, ob an der Weigerung dieser privaten Firma die Umsetzung der Vorgaben des Flächenwidmungsplans der Stadt Wien scheitern kann. Deshalb erscheint es in einem ersten Schritt angeraten, die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Wien für eine Durchsetzung der Vorgaben des Flächenwidmungsplans zu prüfen.
Sollte diese Prüfung ergeben, dass die Stadt Wien keine rechtliche Handhabe hat, den öffentlichen Durchgang durchzusetzen, besteht immer noch die Möglichkeit, mit der Firma Deka in Verhandlungen über die Übernahme der Haftung für den Fußweg auf deren Grundstück durch die Stadt Wien zu verhandeln.
=> einstimmig angenommen.
Ein weiterer Vorstoß in dieser „unendlichen“ Geschichte. Aber wir haben nun vom Magistrat die Auskunft bekommen, dass für Errichtung, Pflege und Haftung dieses Wegs die MA28 zuständig ist. Damit fällt das Haftungsargument der Deka eigentlich weg. Der Antrag ist also mehr oder weniger ein Apell an Stadt Wien und Bezirksvorsteher, die Verhandlungen mit der Deka wieder aufzunehmen, falls die Durchsetzung des öffentlichen Durchgangs rechtlich nicht möglich sein sollte.
---> In der Bezirksvertretungssitzung vom 24.3.09 verliest BV Kubik die Antwort vonStadtrat Schicker:
“Es gibt rechtlich die Möglichkeit einer Enteignung im Sinne der Dienstbarkeit, wenn der Grundeigentümer die Umsetzung des öffentlichen Durchgangs verweigert. Dazu wäre aber ein Ausbaubeschluss des Bezirks notwendig.“
---> Kubik sagt dazu, dass derzeit ein neuer Flächenwidmungsplan für dieses Gebiet erarbeitet wird. Wenn es im neuen Flächenwidmungsplan weiterhin diesen öffentlichen Durchgang gibt, wäre er für einen gemeinsamen Antrag zu haben.
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