Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren
05.02.2008 | Topstory, Umwelt, Prater, Handelskai
Die Bürgerinitiative Grüne Donau hat zum Ende der Einwendungsfrist zum Projekt Donauausbau am 24.01.2008 mit 227 Unterschriften Einspruch gegen den Ausbau der Donau für die Schifffahrt erhoben.
Wir danken allen, die unterschrieben haben, für ihre Unterstützung!
Unser Hauptkritikpunkt war, dass in der Freudenau, am Hauptumschlagplatz Hafen Wien, über die ganze Länge der Bauzeit von siebeneinhalb Jahren, täglich 60 LKW Fuhren mit Sand, Kies und Steinen, umgeladen werden.
Die Experten beteuern in der Umweltverträglichkeitserklärung, dass die Belastungen gering, bis gar nicht wahrnehmbar sein werden.
Wer´s glaubt, wird selig!
Nicht einmal in Graz- die mit Feinstaub am meisten belastete Österreichische Stadt- wurden so viele Überschreitungen des Grenzwertes für den Gesundheitsschutz gemessen, wie in der Leopoldstadt. Es gibt auch keinen Wiener Bezirk in dem so viele Großbaustellen (und etliche kleinere) betrieben werden: Messeareal, Einkaufszentrum Stadion, Viertel2, Praterumgestaltung, Uniqa-Gebäude, Hafenausbau, U-Bahnbau und Donauprojekt, alle innerhalb der letzten vier Jahre.
Was es heißt, mit Feinstaub zu leben, wissen die BezirksbewohnerInnen zur Genüge: mehr Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen und täglicher Kampf gegen den Staub in den Wohnungen. Auch die Verantwortlichen wissen, dass zwei Wochen Feinstaub 160 WienerInnen das Leben kosten, das sind fünfmal so viel Tote wie durch den Wiener Autoverkehr in einem Jahr.
Was wir wollen:
Die BI Grüne Donau fordert in ihrem Einspruch ausschließlich schadstoffarme LKW der Euro-Klasse IV oder höher einzusetzen und auch den künftigen Schiffsverkehr im Schadstoffausstoß zu begrenzen, um nicht noch den beabsichtigten positiven Effekt – mehr Transporte von der Straße auf die Schiene – zu reduzieren.
Wir werden sehen, ob sich die PolitikerInnen durchringen können, der Gesundheit von Menschen einen höheren Stellenwert einzuräumen als der Wirtschaft.
Dateien:
Donauausbau-Einwendungen-UVP-0108.doc
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