Keine UVP für neues UNIQA-Hochhaus!
15.02.2007 | Demokratie, Topstory, Verkehr/Bezirksentwicklung, Umwelt, Rotensternviertel
Die UNIQA möchte am Standort Praterstraße 1 ein Hotel- und Geschäftsgebäude errichten. Die Stadt Wien stellt ihr dazu einen Freibrief aus, dies ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu machen.
Die UNIQA plant am Standort des alten Bundesländerhauses ein neues Gebäude, bestehend aus einem Hotel, einem Konferenzbereich, einem Fachmarktzentrum, einer Tiefgarage mit 241 Kfz-Stellplätzen und einem Panoramarestaurant zu errichten.
Wir sind nicht gegen das Projekt, aber der Meinung, dass es für dieses Projekt eine UVP geben hätte müssen. Nicht weil wir der UNIQA schaden möchten, sondern weil wir die zusätzlichen Belastungen für die AnrainerInnen, die es unbestritten geben wird, minimieren möchten. In einer UVP könnte unter anderem die umwelt- und anrainerInnenschonendste Bauweise vorgeschrieben werden. So hat zum Beispiel ein Pilotprojekt der Stadt Wien ("RUMBA") bei der Errichtung einer Wohnhausanlage in Simmering zu einer Halbierung des Lkw-Baustellenverkehrs geführt. Diese Bauweise sollte auch die BewohnerInnen der Leopoldstadt entlasten, immerhin war die Luftmessstelle in der Taborstraße mit 106 Tagen Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwertes im Jahr 2006 Spitzenreiterin von ganz Wien.
Leider hat die Wiener Landesregierung entschieden, dass für das Projekt keine UVP durchzuführen ist. Im Prinzip ging es um die Frage, ob die Zusatzbelastungen der Luftschadstoffe durch die 1.800 zusätzlichen Autofahrten pro Tag die AnrainerInnen in relevantem Ausmaß belasten. Formalrechtlich mag die Entscheidung in Ordnung sein, doch die Gutachten, auf denen diese Entscheidung beruht, strotzen nur so vor Fehlern bzw. nicht nachvollziehbaren Annahmen und Schlußfolgerungen:
- Warum bezieht das Luftreinhaltegutachten die neue Volksgarage in der Lilienbrunngasse in die Berechnung für Überlagerungseffekte ein, die Garage unter dem Dianabad aber nicht? Die Ausfahrt dieser Garagen erfolgt in beiden Fällen über die Lilienbrunngasse zur Oberen Donaustraße.
- Warum wird für die Abschätzung der Vorbelastung im Untersuchungsgebiet die Messstelle Kendlerstraße im 16. Bezirk herangezogen und nicht jene in der Taborstraße, quasi gleich ums Eck? Liegt es vielleicht daran, dass die Kendlerstraße nur halb so viele Grenzwertüberschreitungen beim Feinstaub aufzuweisen hat?
- Wieso soll die Vervierfachung des Autoverkehrs in der Gr. Mohrengasse (von 600 auf 2.400 Autos pro Tag) in lärmtechnischer Hinsicht für die AnrainerInnen nicht relevant sein?
- Die Verkehrszunahme auf den Zu- und Abfahrtsrouten von bis zu 6% wird mit der Formulierung "Verkehrszunahmen dieser Größenordnung liegen in der Schwankungsbreite der Verkehrsbelastung und der Erhebungsgenauigkeit von Verkehrszählungen." ad absurdum geführt. Wozu bitte gibt es überhaupt ein Verkehrsgutachten, wenn das Gutachten selbst sagt, dass seine Aussagen irrelevant sind, weil sie in der statistischen Schwankungsbreite liegen?
Sollten Sie als AnrainerInnen während der Bauphase beziehungsweise danach unter den Auswirkungen des Bauwerks zu leiden haben, so wissen Sie wenigstens, wem Sie dies zu verdanken haben - der Wiener Landesregierung. Denn eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte bei solch einem großen Bauvorhaben sicherlich zu Verbesserungen geführt.
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