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Adi Hasch

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Bezirksentwicklung, Grüner und Wurstelprater, Nordbahnhof, Schulen

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Bürgerversammlung zum Augarten war der erste Schritt

15.05.2007 | Demokratie, Topstory, Augarten

Anfang Mai fand endlich die von uns Grünen im letzten Dezember beantragte Bürgerversammlung zur Verbauung des Augartenspitzes statt. Das Interesse war überwältigend. Nun sollten wir gemeinsam ein Leitbild für den Park erstellen.


Die Bürgerversammlung war Dank Ihres Engagements ein Riesenerfolg, danke für Ihr Kommen! Für alle, die nicht kommen konnten: alle drei Varianten (Verbauung durch die Wiener Sängerknaben, durch das Filmarchiv und die Nullverbauung) wurden heftig diskutiert, allerdings hatte das Publikum eine leichte Präferenz für das Kinoprojekt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der Vertreter der Sängerknaben zur Verärgerung zahlreicher BürgerInnen sein Projekt mit der provokanten Frage "Sind Sie für oder gegen die Kinder in dieser Stadt?" durchdrücken wollte.

Der Standpunkt der Leopoldstädter Grünen ist klar: Wir wollen den Grünraum schützen und sind daher gegen jegliche Verbauung. Da am Augartenspitz aber eine gültige Bauwidmung vorhanden ist, müssen wir leider davon ausgehen, dass das Wirtschaftsministerium als Eigentümer auf den Baugrund nicht verzichten wird.

Daher sollte jetzt als zweiter Schritt unter Einbeziehung der ParknutzerInnen und AnrainerInnen ein Leitbild für den Augarten erstellt werden und erst danach ein Projekt realisiert werden. Und zwar das für den Park verträglichere!

Ein Kulturkampf, wie er gerne von Rechts-Außen herauf beschworen wird, sollte jedenfalls unter allen Umständen vermieden werden. - Eine Erkenntnis, die sich offensichtlich auch im Wirtschaftsministerium durchgesetzt hat und dazu führte, dass der unterschriftsreife Vertrag mit den Sängerknaben buchstäblich in letzter Sekunde vom Tisch kam. Auch der mit der Parkverwaltung beauftragte Burghauptmann hat bei der Bürgerversammlung empfohlen, das Leitbild für den Augarten abzuwarten.

Für uns Grüne ist das ein Riesenerfolg. Endlich bekommen Sie, die BürgerInnen des Bezirks, das Ihnen zustehende Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht.

 






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