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Jutta Reichenpfader

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Öffnung der Grünflächen rund um das Arbeitsinspektorat in der Trunnerstraße (Kopie 1)

20.06.2006 | Anfragen

Sitzung der Bezirksvertretung Leopoldstadt am 13.06.2006


Anfrage

Betrifft: Öffnung der Grünflächen rund um das Arbeitsinspektorat in der Trunnerstraße für die Öffentlichkeit.

Die vorliegenden Ergebnisse der Arbeit des „Arbeitskreis Öffentlicher Raum“ und des „Grätzelmanagement Volkert- und Alliertenviertel“ haben deutlich gemacht, dass dem Volkert- und Alliiertenviertel eine Parkanlage mit "ruhigem Charakter" fehle. Aus diesem Grund wurde im „Grätzelenwicklungskonzept Volkert- und Alliiertenviertel“ im Juni 2004 dem Bezirk empfohlen, die Grünflächen rund um das Arbeitsinspektorat in der Trunnerstraße der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Es wurde des Weiteren festgehalten:

„…Die Voraussetzungen für einen Grundtausch zwischen der Bundesimmobiliengesellschaft (dzt. Eigentümer der Flächen zwischen der Trunnerstraße und der Marinelligasse) und der Stadt Wien (künftige Eigentümerin) sind nun geschaffen, die Details müssen noch geklärt

werden. Somit dürfte die Realisierung einer Parkanlage im Bereich Trunnerstraße ermöglicht werden. Im Herbst 2003 wurde an der grundbücherlichen Teilung der Fläche gearbeitet …“ (Grätzelentwicklungskonzept Volkert- und Alliertenviertel, Juni 2004)

Die BürgerInnen nun gespannt auf die Umsetzung ihrer Anliegen. Darum ersuchen wir Sie, Herr Bezirksvorsteher, höflichst um die erschöpfende Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die Verhandlungen zwischen Bezirksvorstehung mit Vertretern des Magistrats der Stadt Wien und der BIG zum Zwecke eines Grundstückstausches bzw. –ankaufs in dieser Causa bereits abgeschlossen und wenn nein, welche Verhandlungspunkte sind noch offen und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Antwort 1.: Nurmehr der Preis sei noch Verhandlungsgegenstand, es sei positiv entschieden.

2. Ist die grundbücherliche Teilung der Fläche bereits abgeschlossen und wenn nein, wann ist mit einem Abschluß zu rechnen?

Antwort 2.: Es gebe bereits einen Teilungsplan, über Grundbuch sei nichts bekannt.







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